Außenversicherung
Versicherungsschutz besteht auch für Sachen, die sich vorübergehend außerhalb des versicherten Hausrats befinden (z.B. im Urlaub in der Ferienwohnung, in der
Gartenlaube, in Handtaschen usw.).
Befindet sich die versicherte bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebende Person, zur Ausbildung, Wehr- oder Zivildinst ausserhalb der Wohnung, besteht ebenfalls
Versicherungsschutz. Aber nur solange, bis ein eigener Hausstand gegründet wurde.
Für Schäden durch Sturm und Hagel gilt die Außenversicherung nur, wenn sich die versicherten Sachen in einem Gebäude befinden.
Die Entschädigungssumme für die Außenversicherung ist begrenzt und kann von Tarif zu Tarif abweichen.
siehe: Hausratversicherung
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