Finanz- und Versicherungsmakler Christian Scheel
Menü
Kundenlogin

Abschleppkosten

Abschleppkosten

Auch Abschleppkosten sind nach einem Unfall zu ersetzen. Allerdings muss hier die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Bei kleineren Schäden sind nur die Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt ersatzpflichtig und bei Totalschäden nur Abschleppkosten bis zur nächstgelegenen Verwertungsstelle.

Fahrzeugschaden

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Christian Scheel
Stieglitzweg 21A
23562 Lübeck
mehr...
not visible