Kleintiere (z.B. Katzen, Hamster, Vögel, Bienen) sind durch die Privathaftpflicht versichert.
Aber Pferde und Hunde sowie andere Großtiere müssen seperat versichert werden.
Unter der Pferdehaftpflichtversicherung versteht man die Versicherung von Schäden, die Pferde verursachen können.
Jeder Pferdehalter sollte eine solche Police abschliessen.
Es passiert doch: Ein Pferd scheut und verletzt dabei jemanden... Das Pferd schlägt aus und beschädigt den gemieteten Stall... Oder das Pferd verletzt ein anderes Tier...
Wer kommt für den Schaden auf?
Generell gilt:
Der Halter von Pferden wird immer haftbar für den Schaden gemacht, den sein Pferd verursacht und zwar unbegrenzt.
Das ist im §833 §833 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
Bei der Pferdehaftpflichtversicherung haftet der Halter des Pferdes ohne eigenen Einfluss auf das Verhalten seines Pferdes. Man geht bei dieser Versicherung also nicht von einem Verschulden aus (wie bei der Privathaftpflicht).
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Pferdehaftpflichtversicherung. Verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.mehr...
Kontakt
Christian Scheel Stieglitzweg 21A 23562 Lübeck mehr...